AfD: Gewerbeflächen an Ex-Raketenstation statt in Achim-West

Achim – „Eine weiterhin mehrheitliche politische Ablehnung im Stadtrat, weiter steigende Kosten und eine Mahnung aus dem Landkreis, im Stadthaushalt zukünftig sparsamer zu wirtschaften, sorgen dafür, dass eine Umsetzung des geplanten Gewerbegebietes Achim-West immer unwahrscheinlicher wird.“ Zu diesem Schluss kommt die AfD-Ratsfraktion nach „längerer intensiver Einarbeitung“ in das Thema. Sie ist aber der Auffassung, dass in Achim kein gewerblicher Stillstand entstehen dürfe und hat sich daher mit Alternativen beschäftigt.

„Zurzeit kommt dabei für die AfD nur eine Erweiterung des Gewerbegebietes im Bereich der ehemaligen Raketenstation Oyten / Achim südlich der A 1 infrage“, sagt Fraktionschef Sebastian Dahlweg. Dort wäre, wie er weiter mitteilt, nach dem Flächennutzungsplan die letzte großflächige Ausweisung eines Gewerbeareals noch möglich.

Nach Sitzungen mit den Mitgliedern der AfD-Kreistagsfraktion und der Oytener AfD-Gemeinderatsfraktion habe eine gemeinsame Ortsbesichtigung stattgefunden. Die Idee sei nicht neu. „Oyten und Achim haben bereits 2014 eine Zusammenarbeit in diesem Gebiet vereinbart“, weiß Dahlweg. Auf Achimer Seite sei damals jedoch die Entwicklung nicht weiter vorangetrieben worden, da die notwendigen Flächen in dem Bereich nicht erworben werden konnten. Oyten dagegen habe mittlerweile Gewerbe angesiedelt und schaffe eine weitere Anbindung an die A 1. Eine Erweiterung auf Achimer Seite ist aus Sicht der AfD „von der Lage genauso attraktiv wie eine komplette Neuerschließung im Bereich Achim-West und wäre wahrscheinlich auch kostengünstiger, da Teile der Infrastruktur schon vorhanden sind“.

Die Partei verspricht sich von einem interkommunalen Gewerbegebiet Synergieeffekte. „Zudem wäre dieses im Gegensatz zu dem geplanten Gewerbegebiet Achim-West auch weit genug von den nächsten dicht bebauten Siedlungen entfernt.“ Um eine zu starke Ausdehnung Richtung Embsen zu verhindern, sollte zwischen Fünfackernweg und Embser Vie 1 eine „Schutzgrünfläche“ ausgewiesen werden.

2023-04-27T12:16:13+00:00